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   BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02   

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BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02 (https://dejure.org/2002,11784)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2002 - 9 B 26.02 (https://dejure.org/2002,11784)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2002 - 9 B 26.02 (https://dejure.org/2002,11784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer bestimmten, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung entscheidungserheblichen Rechtsfrage; Rechtliches Gehör im Hinblick auf überholdende und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    Weitere Ermittlungen hierzu mussten sich dem Oberverwaltungsgericht nicht aufdrängen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, S. 15).

    23 Soweit die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht habe sich nicht mit der Eignung einer Bewegungskontingentierung als Betriebsbeschränkung auseinander gesetzt, obwohl sich dies nach Aktenlage geradezu aufgedrängt hätte, fehlt es bereits an der Erfüllung der Anforderungen der Bezeichnung eines Verfahrensmangels (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), weil die Beschwerde nicht darlegt, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    Etwaige Fehler in diesem Zusammenhang wären jedoch revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und könnten einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266, S. 18 f.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfGE 42, 364 ; 54, 43 ).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfGE 42, 364 ; 54, 43 ).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    17 nicht begründen kann (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    Weitere Aufklärungsmaßnahmen eines Gerichts sind aber jedenfalls nur dann geboten, wenn es auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts hierauf ankommt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 9 CB 674.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2002 - 9 B 26.02
    Wie die Beschwerde nicht verkennt, könnte auch aus der vom Oberverwaltungsgericht abgelehnten Verbindung dieser Verfahren ein Revisionszulassungsgrund nicht hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1982 - BVerwG 9 CB 674.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 217).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 19/03

    Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft

    Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig; die von der Klägerin eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision blieb erfolglos (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2002 - 9 B 26.02 - ).
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